Schulungsinhalte und Umfang sektoraler HP

Heilpraktiker Physiotherapie - die Schulungsinhalte

  • Abgrenzung der Tätigkeit als HP-Physiotherapeut gegenüber Voll-HP’s und Ärzten
  • Das Heilpraktikergesetz und Berufskunde einschließlich der entsprechenden Vorschriften zur selbständigen Ausübung der Heilkunde gemäß des Heilpraktikergesetzes
  • lebensbedrohliche Zustände des Herz-Kreislauf-Systems, des Blut –und Lymphsystems, durch Paresen, durch Schädigung des Rückenmarks, durch Erkrankungen des Knochenmarks
  • Differentialdiagnostische Schmerzsyndrome bei lebensbedrohlichen Erkrankungen
  • Tumorerkrankungen
  • Physiologie und Pathologie des Herz-Kreislauf-System und des Atmungssystems
  • Übertragbare Hauterkrankungen im Rahmen der meldepflichtigen Infektionskrankheiten (Bundesseuchengesetz)
  • Folgesyndrom durch Immobilität durch Thrombosen etc.

 

Beschreibung der relevanten Themen der sektoralen HP Schulung mittels unseres Kooperationspartners der EAG:

Sie erwerben den Nachweis von Kenntnissen auf dem Gebiet der eigenverantwortlichen Diagnostik und Differentialdiagnostik verschiedener innerer Erkrankungen und Verletzungen.

Wesentlich ist die Kenntnis von Krankheiten, welche nicht von Heilpraktikern des physiotherapeutischen Bereichs behandelt werden dürfen.

Schwerpunkt ist die Vermittlung von den nötigen Kenntnissen zur Diagnose im Rahmen der physiotherapeutischen Möglichkeiten sowie die Feststellung kritischer Krankheitsbilder mit den entsprechenden möglichen Folgekomplikationen, welche nicht von Heilpraktikern, insbesondere des sektoralen Bereichs für Physiotherapie behandelt werden dürfen.

Ebenso wie die Berücksichtigung anderer Befunde, deren Integration in den eigenen Therapierahmen und die Unterscheidung zu Krankheitssyndromen, welche nicht von Heilpraktikern behandelt werden dürfen.

Schwerpunkt unserer Schulung für Sie ist laut Gesetzeslage in erster Linie das Vermeiden möglicher Gefährdungen der künftigen Patienten im Sinne des bestehenden Heilpraktikergesetzes. 

 

Die Schwerpunkte der sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie Schulung  (lt. Gesundheitsamt NRW) und entsprechend für die Therapieberufe Ergo-, Logo-, Podologie modifiziert nach Berufsbild

  • Kenntnisse verschiedener Merkmale bei Tumorerkrankungen

  • differentialdiagnostische Ursachen bei Schmerzsyndromen als Hinweis auf lebensbedrohliche Erkrankungen wie Herzinfarkt,    Meningitis, abdominale    Erkrankungen, Aortenaneurysma, etc.

  • Diagnose und Differentialdiagnose von Störungen des Atmungssystems,  Herz-Kreislaufsystems, von Neoplasmen bösartiger  Genese, Stoffwechselerkrankungen, des Lymphgefäßsystems, geriatrische Erkrankungen, psychische und neurologische Syndromkomplexe,

  • Erkennung bestimmter Warnhinweise mit der Notwendigkeit zusätzlicher Diagnostik spezieller Fachärzte

  • Kenntnisse über Folgezustände nach diversen Traumen, Blutungen, Tumoren etc.

  • notwendige pharmakologische Kenntnisse über regelmäßig verordnete Arzneien zur Unterstützung des Herz-Kreislauf-Systems,  hormonelle Dysfunktionen etc.,

  • Befunde aus dem labortechnischen Bereich,

  • Präzise Diagnostik der Komplikationen von Immobilität verschiedener Genese,

  • Unterscheidung verschiedener Folgezustände durch Erkrankung des Bewegungsapparates, Thrombosen, Lymphödemen sowie    Stoffwechselerkrankungen   wie Gicht u.a.


Weiterhin besteht die Notwendig von Kenntnissen der Berufs- und Gesetzeskunde mit dem Schwerpunkt des Heilpraktikergesetzes vom 14.2.1939:

  • die Definition über das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

  • Gesetz zur Erkennung und Verhütung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz)

  • Erkennung meldepflichtiger Infektionskrankheiten (Bundesseuchengesetz)

  • Hygienevorschriften

  • Arzneimittelgesetz

  • Ferner Bereiche des Grundgesetzes, speziell der Abschnitt über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

 

Seminarinhalte und Gliederung

Die Schulung umfasst insgesamt 60 Stunden á 45 Minuten Unterricht, die auf sechs Unterrichtstage aufgeteilt werden. Diese 60 Stunden werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, in 10 Stunden Berufs- und Gesetzeskunde und 50 Stunden Diagnostik und Indikationsstellung aufgeteilt. Am Ende legen Sie eine schriftliche Prüfung zum Heilpraktiker für Physiotherapie mit einer Dauer von 45 Minuten ab. Zu den Lehrinhalten gehört vor allem das Erkennen von Krankheiten, die von Ihnen als Heilpraktiker für Physiotherapie nicht behandelt werden dürfen, oder Warnhinweisen, die eine zusätzliche ärztliche Diagnose erforderlich machen. Ihnen werden umfangreiche diagnostische Kenntnisse vermittelt. Dazu gehört auch die Interpretation von medizintechnischen Befunden. Sie sollten als Heilpraktiker für Physiotherapie nicht nur in der Lage sein, Krankheiten des Bewegungsapparats zu erkennen, sondern auch Anzeichen für neurologische, psychische oder psychosomatische Beschwerden richtig zu deuten, ebenso wie Anzeichen von Infektionskrankheiten oder Entwicklungsstörungen bei Kindern. Komplikationen der verschiedensten Erkrankungen, wie Gicht, Thrombose, Schädigungen des Rückenmarks oder Erkrankungen der Knochen müssen von Ihnen richtig abgeschätzt und erkannt werden. Auf Warnhinweise, die auf mögliche Gefährdungen hindeuten, sollte – falls notwendig - mit der Überweisung zu einem Facharzt reagiert werden. Zur Komplettierung dieser Bereiche ist nicht nur pharmakologisches Wissen notwendig. In 10 Stunden unserer Schulung zum Heilpraktiker werden Sie mit grundlegenden gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen bekannt gemacht. Dies reicht von einschlägigen Passagen des Grundgesetzes über das Heilpraktikergesetz bis hin zum Arzneimittelgesetz und dem Straf- und Zivilrecht.